Recht & Compliance

NiSV: Was Betreiber eines Alexandritlasers erfüllen müssen

Aktualisiert 26.8.2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) regelt in Deutschland, wer Laser am Menschen anwenden darf und wie dokumentiert werden muss. Wer hier sauber arbeitet, schützt Kundschaft und Betriebserlaubnis.

Die Kernpflichten

Diese Punkte betreffen praktisch jeden Studio- und Praxisbetrieb:

  • Nachgewiesene Fachkunde der anwendenden Person
  • Dokumentierte Einweisung in das konkrete Gerät
  • Aufklärung und Einwilligung vor der Behandlung
  • Behandlungsdokumentation inkl. Parameter und Hauttyp
  • Ärztliche Beteiligung bei bestimmten Indikationen und Risikofällen
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung des Geräts

Was das für die Geräteauswahl bedeutet

Wählen Sie ein System, das Parameter, Hauttyp und Behandlungsverlauf nachvollziehbar dokumentiert und eine strukturierte Einweisung mitbringt. Automatische Hauttyp-Erkennung und Parametervorschläge reduzieren Anwendungsfehler bei wechselnden Behandler*innen deutlich.

Praxis-Checkliste vor dem Start

Vor der ersten Behandlung sollten Fachkundenachweise, Einweisungsprotokoll, Aufklärungsformulare, Dokumentationsvorlage, Schutzbrillen für Behandler und Kundschaft sowie ein Notfall- und Nebenwirkungsprotokoll vorliegen.

Häufige Fragen

Gilt die NiSV auch für Kosmetikstudios?

Ja. Für Laseranwendungen am Menschen gelten die Fachkunde- und Dokumentationspflichten unabhängig davon, ob Studio oder Praxis betrieben wird.

Ersetzt eine Herstellerschulung die Fachkunde?

Nein. Die geräteseitige Einweisung ist verpflichtend, ersetzt aber nicht den separaten Fachkundenachweis.

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